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   BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55   

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https://dejure.org/1957,604
BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55 (https://dejure.org/1957,604)
BAG, Entscheidung vom 12.04.1957 - 1 AZR 559/55 (https://dejure.org/1957,604)
BAG, Entscheidung vom 12. April 1957 - 1 AZR 559/55 (https://dejure.org/1957,604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung - Geltungsbereich - Normative Vergütungsregelung - Einstufung einzelner Arbeitnehmer - Einzelarbeitsvertrag - Lohngruppeneinteilung des Tarifvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 156
  • NJW 1957, 1292
  • DB 1957, 722
  • DB 1957, 723
  • DB 1958, 685
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Denn dann hätten die Tarifvertragsparteien für das Land Baden-Württemberg die Regelung der Anrechnung von Seminarstunden auf die Unterrichtsstunden der teilzeitbeschäftigten Lehrer, die nicht zum Personenkreis des § 213 LBG Baden-Württemberg a. F. gehören, bewußt einer anderen Bestimmung überlassen und eine tarifliche Regelung auch dann nicht gewollt, wenn eine solche Regelung fehlt (vgl. BAG 4, 156 (165) = AP Nr. 3 zu § 9 TVG; Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl. 1977, § 1 Rz. 417).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Die Aufhebungsklage nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG kann auch auf die Verletzung einer tariflichen Norm gestützt werden (im Anschluß an BAG 12.4.1957- 1 AZR 559/55 - AP Nr. 3 zu § 9 TVG).
  • LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96

    Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und

    Für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten folgt daraus, daß bei Fehlen einer passenden Lohn- oder Vergütungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit eine Lückenausfüllung nur dann in Betracht kommt, wenn dem entsprechenden Tarifvertrag der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, für den angegebenen persönlichen, fachlichen oder betrieblichen Geltungsbereich eine abschließende Regelung zu schaffen (BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO ; BAGE 4, 156, 167 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Schriften vorsah, also eine freiere Rechtsfindung im begrenzten Raun zuließ, führt nach § 110 Abs, 1 Ziffer 2 ArbGG 1955 jeder Verstoß gegen eine Norm des formellen oder materiellen Rechts einschließlich der Verletzung normativer Bestimmungen eines Tarifvertrages, einer Betrieb nv ere inbarung oder einer weiter geltenden Tarifordnung zur Aufhebung des Schiedsspruchs (BAG 4, 156 ff. = AP Nr, 5 zu § 9 TVG mit zust. Anm. von Tophovenj ebenso V/lotzke, aaO, Fitting, aaO, Sahmer, aaO).
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85

    Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses -

    Darunter fallen alle Verstöße gegen materielles Recht, gleich welcher Art, also auch die Normen eines Tarifvertrages (BAG 4, 156, 160; BAG 39, 1, 6; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 7 f.; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl., § 1 Rz 362).
  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81

    Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte

    Daher kann eine Aufhebungs klage auch damit begründet werden, daß die vorliegend tätig gewordenen Schiedsgerichte R o m e n eines Tarifvertrages fehlerhaft ausgelegt hätten (vgl. BAG 4, 156, 160 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG, auch Grunsky wie zuvor sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5- Aufl., § 1 Rz 362).
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 111/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit der Beendigung eines Engagementvertrages durch

    Darunter fallen alle Verstöße gegen materielles Recht, gleich welcher Art, also auch die Normen eines Tarifvertrages (BAG 4, 156, 160; 39, 1, 6; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 7 f.; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 362).
  • BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60

    Durchführung des Mannheimer Abkommens - Regelmäßige Arbeitszeit - Tarifliche

    einstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG 4, 156 /T627) für ausreichend, daß das Sachgebiet, auf das sich die Tarifordnung erstreckte, nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien erschöpfend und abschließend tarifvertraglich geregelt wird, auch wenn sich der Tarifvertrag nicht mit allen einzelnen Prägen befaßt, die in der Tarifordnung geregelt waren.
  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57

    Verdrängung der KrT - Tarifvertrag - Räumlich engerer Geltungsbereich -

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 4, 156), würde eine solche Verdrängungswirkung für den räumlichen Geltungsbereich eines nach dem Inkrafttreten des TVG abgeschlossenen Tarifvertrages auch dann eintreten, wenn es sich dabei um einen Tarifvertrag für ein räumlich 4.
  • BAG, 03.04.1985 - 4 AZN 81/85
    Zwar führt die Beklagte zutreffend aus, daß der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12. April 1957 - 1 AZR 559/55 - (BAG 4, 156, 165 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG) tragend die Auffassung vertreten hat, die Ergänzung eines Tarifvertrages durch Einstufung einzelner Arbeitnehmer in eine tarifliche Lohngruppeneinteilung sei dann nicht möglich, wenn die Tarifvertragsparteien erkennbar und bewußt von einer tariflichen Regelung der Löhne dieser Arbeitnehmer Abstand genommen hätten.
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